Rechtsprechung
LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe bestimmter Tätigkeiten; freie geeignete Arbeitsplätze im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 1 KSchG
Betriebsbedingte Kündigung; unternehmerische Entscheidung zur Fremdvergabe bestimmter Tätigkeiten; freie geeignete Arbeitsplätze im Falle der Beschäftigung von Leiharbeitnehmern - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Judicialis
KSchG § 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 1 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 b
Betriebsbedingte Kündigung bei unternehmerischer Entscheidung zur Fremdvergabe von Elektrikerarbeiten und fehlender Weiterbeschäftigungsmöglichkeit auf Leiharbeitsplatz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 25.02.2008 - 3 Ca 973/07
- LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 07.11.1996 - 2 AZR 811/95
Betriebsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
(b) Die Entscheidung des Arbeitgebers, bestimmte Tätigkeiten nur von Arbeitnehmern mit bestimmten Qualifikationen ausführen zu lassen, ist grundsätzlich zu respektieren (vgl. BAG, Urteil vom 07.11.1996 - 2 AZR 811/95, AP N. 82 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung). - BAG, 26.09.1996 - 2 AZR 200/96
Betriebsbedingte Kündigung zur Besetzung des Arbeitsplatzes eines Kapitäns durch …
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
Während zur ersten Fallgruppe u.a. ein nachhaltiger Auftrags- und Umsatzrückgang gehört, umfasst die zweite Fallgruppe alle unternehmerischen Entscheidungen organisatorischer, technischer und wirtschaftlicher Art, bei deren innerbetrieblicher Umsetzung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfällt (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG, Urteil vom 26.09.1996 - 2 AZR 200/96, AP Nr. 80 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.). - BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77
Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe - …
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
Der Vortrag des Arbeitgebers muss zudem erkennen lassen, wie sich die von ihm behaupteten betrieblichen Gründe konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG; Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.).
- BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90
Personenbedingte Kündigung - Umschulung
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
Kann der Arbeitgeber bei Ausspruch der Kündigung mit hinreichender Sicherheit vorhersehen, dass ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist, z.B. aufgrund des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers, zur Verfügung stehen wird, so ist dieser Arbeitsplatz ebenfalls als "frei" anzusehen (vgl. BAG, Urteil vom 07.02.1991 - 2 AZR 205/90, AP Nr. 1 zu § 1 KSchG Umschulung). - LAG Hamm, 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06
Betriebsbedingte Kündigung, anderweitige Beschäftigung, Abbau von Leiharbeit
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
(a) Zwar ist in Anwendung des "ultima-ratio-Grundsatzes" grundsätzlich auch ein Arbeitsplatz, der durch einen Leiharbeitnehmer besetzt ist, als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit und damit als milderes Mittel zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung in die Prüfung der sozialen Rechtfertigung der Kündigung einzubeziehen (LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007 - 11 Sa 1338/06, LAGE § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung Nr. 78). - BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 329/58
Betriebsstillegung - Weiterverfolgung des Betriebszwecks - Räumliche Verlegung …
Auszug aus LAG Hamm, 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08
Der Vortrag des Arbeitgebers muss zudem erkennen lassen, wie sich die von ihm behaupteten betrieblichen Gründe konkret auf die Einsatzmöglichkeit des gekündigten Arbeitnehmers auswirken (BAG; Urteil vom 07.12.1978 - 2 AZR 155/77, AP Nr. 6 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung m.w.N.).
- LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 114/10
Rückkehrrecht im Bereich der Deutschen Telekom AG; Arbeitnehmerklage bei …
Nicht nur unter Berücksichtigung des besondere tariflichen Kündigungsschutzes des Klägers, sondern auch allgemein im Anwendungsbereich von §§ 1 Abs. 2 ff. KSchG ist anerkannt, dass mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze als frei im Verhältnis zu zur Kündigung anstehender Stammmitarbeiter anzusehen sind und deshalb die Unwirksamkeit der Kündigung des Stammmitarbeiters bedingen können (vgl. LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07 - NZA-RR 2008, 239 - 242; LAG Hamm, Urteil vom 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08 - siehe Juris; BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 - DB 2010, 1355 - 1356). - LAG Niedersachsen, 10.09.2010 - 6 Sa 115/10
Arbeitnehmerklage bei unsubstantiierten Darlegungen zur materiellen Wirksamkeit …
Nicht nur unter Berücksichtigung des besondere tariflichen Kündigungsschutzes des Klägers, sondern auch allgemein im Anwendungsbereich von §§ 1 Abs. 2 ff. KSchG ist anerkannt, dass mit Leiharbeitnehmern besetzte Arbeitsplätze als frei im Verhältnis zu zur Kündigung anstehender Stammmitarbeiter anzusehen sind und deshalb die Unwirksamkeit der Kündigung des Stammmitarbeiters bedingen können (vgl. LAG Hamm, 24.07.2007 - 12 Sa 320/07 - NZA-RR 2008, 239 - 242; LAG Hamm, Urteil vom 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08 - siehe Juris; BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 - DB 2010, 1355 - 1356). - LAG Düsseldorf, 06.12.2010 - 14 Sa 725/10
Abgestufte Darlegungslast und Beweislast im Zusammenhang mit einer …
In Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist aber auch ein Arbeitsplatz, der durch einen Leiharbeitnehmer besetzt wird, grundsätzlich als anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit und damit als milderes Mittel zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung in die Prüfung der sozialen Rechtfertigung einer Kündigung einzubeziehen (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 05.03.2007, LAGE Nr. 78 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung; LAG Hamm, Urteil vom 27.11.2008 - 15 Sa 1081/08 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 10.09.2010 - 6 Sa 114/10 - juris; vgl. auch BAG, Beschluss vom 17.02.2010, AP Nr. 53 zu § 78 a BetrVG 1972).